VANITY LIFE GESETZE

Offizielles Gesetzbuch
Schnellnavigation
Körperverletzung
Tötungsdelikte
Drogen
Waffen
Speeding
Staatsschutz

🏛️ Strafgesetzbuch (StGB)

§ 1 Körperverletzung

§ 1.1 Einfache Körperverletzung

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.

§ 1.2 Gefährliche Körperverletzung

Körperverletzung mittels einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs.

§ 1.3 Schwere Körperverletzung

Tat führt zu dauerhaften Schäden/Invalidität.

§ 2 Tötungsdelikte

§ 2.1 Totschlag

Vorsätzliche Tötung (Affekt/ungeplant).

§ 2.2 Mord

Vorsätzliche Tötung unter erschwerenden Umständen.

§ 3 Nötigung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme

§ 3.1 Nötigung

Wer einen anderen rechtswidrig durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. (Relevant für Erpressung)

§ 3.2 Freiheitsberaubung

Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Freiheit beraubt.

§ 3.3 Geiselnahme

Wer einen Menschen entführt oder sich seiner bemächtigt, um die Staatsgewalt (Polizei, Justiz) oder einen Dritten zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu erpressen.

§ 3.4 Geiselnahme mit Todesfolge

Führt die Geiselnahme oder eine dabei angewandte Gewaltanwendung zum Tode des Opfers, des Amtsträgers oder eines Dritten.

§ 4 Diebstahl

§ 4.1 Einfacher Diebstahl

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich diese rechtswidrig anzueignen.

§ 4.2 Schwerer Diebstahl

Diebstahl unter erschwerenden Umständen (z.B. Einbruch in gesicherte Gebäude, Diebstahl von Dienstfahrzeugen).

§ 5 Raub

§ 5.1 Raub

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache wegnimmt.

§ 6 Sachbeschädigung

§ 6.1 Einfache Sachbeschädigung

Die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum.

§ 6.2 Vandalismus

Großflächige oder vorsätzliche Zerstörung von öffentlichem oder privatem Eigentum.

§ 7 Widerstand gegen die Staatsgewalt

§ 7.1 Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wer einem Amtsträger (PD,MD) bei der rechtmäßigen Ausübung seiner Diensthandlung durch Gewalt oder Drohung Widerstand leistet.

§ 7.2 Betreten einer Sperrzone

Wer eine Sperrzone betritt ohne aufforderung

§ 7.3 Ausbruch

Wer aus einer Staatlichen einrichtung flieht oder versucht

§ 8 Flucht und Missachtung einer Anweisung

§ 8.1 Verweigerung der Anweisung

Die Nichtbefolgung einer rechtmäßigen Anweisung eines Amtsträgers.

§ 8.2 Flucht

Das aktive Entziehen aus einer polizeilichen Kontrolle oder Festnahme.

§ 8.3 Identitätsverweigerung

Das nicht Ausweisen bei einer Kontrolle.

§ 9 Finanzdelikte

§ 9.1 Besitz von Schwarzgeld

Der Besitz von nicht versteuertem Geld oder Geld aus kriminellen Handlungen (Markiertes Geld).

§ 9.2 Geldwäsche

Der Versuch, Schwarzgeld in legales Vermögen umzuwandeln (z.B. an der Wäscherei).

📜 Gesetz über Betäubungsmittel & Waffen

Teil 1: Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

§ 1 Besitz und Erwerb illegaler Substanzen

§ 1.1 Geringe Menge (Vergehen)

Besitz unter 10 Gramm (Eigenbedarf).

§ 1.2 Handelsmenge (Verbrechen)

Besitz über 10 Gramm.

§ 2 Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln

§ 2.1 Herstellung (Produktion)

Wer illegale Substanzen herstellt oder gewinnt.

§ 2.2 Gewerbsmäßiger Handel

Wer Betäubungsmittel in gewerbsmäßigem Umfang veräußert.

Teil 2: Waffengesetz (WaffG)

§ 3.1 Illegaler Besitz (Vergehen)

Schlagstock,Schlagring

§ 3.2 Unerlaubter Waffenbesitz (Pistolen)

§ 3.3 Besitz "Schwere Feuerwaffen"

PDW, Tec-9, Navy Revolver etc.

Definition von legalen Kurzwaffen

1. Technische Merkmale

Als legale Kurzwaffe gelten halbautomatische Feuerwaffen für den einhändigen Gebrauch. Vollautomatische Waffen sind verboten.
Info: Nur Halbautomatik

2. Zugelassene Modelle

Zugelassen bei Originalzustand:
Standard Pistole, Baseballschläger, Billiardcue, Golfschläger, Taschenlampe.
Status: Legal

3. Registrierungspflicht

Muss bei Ammu-Nation erworben sein, gültige Seriennummer besitzen und auf Besitzer registriert sein.
Wichtig: Seriennummer Pflicht

§ 4 Führen und Gebrauch von Waffen

§ 4.1 Verdecktes Führen von nicht tödlichen Waffen

Das Führen einer nicht tödlichen Waffe (§ 3 Abs. 1) ohne gültige Genehmigung.

§ 4.2 Verdecktes Führen von Standard-Schusswaffen

Das Führen einer Pistole oder ähnlichen Schusswaffe (§ 3 Abs. 3) ohne gültige Genehmigung.

§ 4.3 Verdecktes Führen von Schweren Feuerwaffen

Das Führen einer Waffe der Kategorie "Schwere Feuerwaffen" (§ 3 Abs. 4).

§ 4.4 Waffenmissbrauch im Staatsgebiet

Das Abfeuern einer Waffe in bewohnten Gebieten ohne Notwehr.

🛣️ Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsvorschriften

§ 1 Missachtung von Verkehrsvorschriften

§ 1.1 Geisterfahrt / Fahren gegen die Richtung
Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
§ 1.2 Haltende Fahrzeuge / Blockieren
Unnötiges Blockieren von Fahrspuren, Kreuzungen oder wichtigen Zufahrten.

II. Geschwindigkeitsdelikte

§ 2 Geschwindigkeitsüberschreitung (Speeding)

§ 2.1 Geringfügig (Verwarnung)
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h.
§ 2.2 Mittel (Vergehen)
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 21 bis 50 km/h.
§ 2.3 Erheblich (Schweres Vergehen)
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h oder Raserei in Wohngebieten.

III. Gefährdung des Straßenverkehrs

§ 3 Gefährdung und Führerscheindelikte

§ 3.1 Fahrlässige Gefährdung
Riskante Manöver (Driften, Überholfehler), die andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
§ 3.2 Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Führerschein.
§ 3.3 Fahren unter Einfluss (DUI)
Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln.
§ 3.4 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
Das Verlassen der Unfallstelle ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen.
§ 3.5 Führen eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs
Das Führen eines Fahrzeugs mit erheblichen Mängeln (z.B. mehr als 2 platte Reifen, starke Rauchentwicklung, fehlende Türen/Hauben).

🛡️ Staatsschutzgesetz (StSG)

I. Verbrechen gegen die Staatsordnung

§ 1 Hochverrat und Landesverrat

§ 1.1 Hochverrat
Der Versuch, die Verfassung des Staates gewaltsam zu beseitigen oder zu ändern, oder die Regierung zu stürzen.
§ 1.2 Landesverrat
Die Weitergabe von Staatsgeheimnissen oder hochsensiblen Informationen an nicht autorisierte Dritte oder feindliche Organisationen.

§ 2 Angriff auf staatliche Einrichtungen

§ 2.1 Angriff auf Staatsgebiet/Einrichtungen
Die gewaltsame Besetzung, Plünderung oder Zerstörung von kritischen staatlichen Einrichtungen (z.B. LSPD-Wache, Justizpalast).
§ 2.2 Angriff auf Amtsträger
Die vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung oder Entführung eines hochrangigen Amtsträgers (z.B. Chief of Police, Richter, Bürgermeister).

II. Verbrechen gegen die Rechtsstaatlichkeit

§ 3 Korruption und Amtsmissbrauch

§ 3.1 Bestechlichkeit / Bestechung
Die Annahme oder das Anbieten eines Vorteils für eine rechtswidrige Diensthandlung oder Unterlassung eines Amtsträgers.
§ 3.2 Amtsmissbrauch
Die vorsätzliche Ausübung der Amtsgewalt zur Verfolgung privater oder unrechtmäßiger Zwecke.
§ 3.3 Korruption und Amtsmissbrauch
Nicht die erfüllung der Zweckes des einsatzes im Fachbereich"

§ 4 Behinderung der Justiz

§ 4.1 Falschaussage
Das wissentliche und wahrheitswidrige Aussagen als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht oder gegenüber der Polizei (im Protokoll).
§ 4.2 Urkundenfälschung / Identitätsdiebstahl
Das Fälschen von offiziellen Dokumenten (z.B. Pässe, Lizenzen, Haftbefehle) oder die unrechtmäßige Nutzung der Identität einer anderen Person.

⚠️ Terroristenstatus (Staatsfeind)

Sonderregelungen für die höchste Gefahrenstufe.


1. Definition und Vergabe

Der Status "Terrorist" (Staatsfeind) ist die härteste juristische Einstufung im Staate Vanity Life. Er wird verhängt, wenn eine Person oder Gruppierung gezielt versucht, die öffentliche Ordnung durch extreme Gewalt, Angst und Schrecken zu zerstören.
Entscheidung durch: Oberster Richter oder LSPD Leitung

2. Voraussetzungen

Der Status wird automatisch geprüft oder verhängt bei Verurteilungen gemäß Staatsschutzgesetz (StSG), insbesondere bei:
  • Hochverrat oder Putschversuchen (§ 1.1 StSG)
  • Landesverrat (§ 1.2 StSG)
  • Organisierten, bewaffneten Angriffen auf Regierungseinrichtungen (§ 2.1 StSG)
  • Geiselnahmen mit politischen Forderungen oder Todesfolge (§ 3 StGB in Verbindung mit terroristischen Motiven)

3. Rechtsfolgen und Sanktionen

Mit der Einstufung treten sofortige Sondermaßnahmen in Kraft:

A) Sicherheitsverwahrung: Höchstrafe in Sicherheitsverwahrung im Hochsicherheitstrakt.
B) Lizenzverlust: Permanenter Entzug aller Lizenzen (Führerschein, Waffenschein, Anwalt etc.).
C) Isolation: Kontaktverbot (Telefon/Besuch) kann verhängt werden.
Strafe erstes Antreffen: Höchststrafe (240 Monate, 200.000$)
Folgeantreffen (selber Tag): 90 Monate, 100.000 $

4. Exekutivmaßnahmen (Gefahr im Verzug)

Bei flüchtigen Personen mit Terroristenstatus gilt:
  • Polizei darf sofort schwere Waffen (Langwaffen) einsetzen.
  • Höchste Gefahrenstufe. Zugriff erfolgt ohne Vorwarnung bei Gefahr für Leib und Leben Dritter.
WARNUNG: Höchste Eskalationsstufe