🏛️ Strafgesetzbuch (StGB)
§ 1 Körperverletzung
§ 1.1 Einfache Körperverletzung
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.
§ 1.2 Gefährliche Körperverletzung
Körperverletzung mittels einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs.
§ 1.3 Schwere Körperverletzung
Tat führt zu dauerhaften Schäden/Invalidität.
§ 2 Tötungsdelikte
§ 2.1 Totschlag
Vorsätzliche Tötung (Affekt/ungeplant).
§ 2.2 Mord
Vorsätzliche Tötung unter erschwerenden Umständen.
§ 3 Nötigung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
§ 3.1 Nötigung
Wer einen anderen rechtswidrig durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. (Relevant für Erpressung)
§ 3.2 Freiheitsberaubung
Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Freiheit beraubt.
§ 3.3 Geiselnahme
Wer einen Menschen entführt oder sich seiner bemächtigt, um die Staatsgewalt (Polizei, Justiz) oder einen Dritten zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu erpressen.
§ 3.4 Geiselnahme mit Todesfolge
Führt die Geiselnahme oder eine dabei angewandte Gewaltanwendung zum Tode des Opfers, des Amtsträgers oder eines Dritten.
§ 4 Diebstahl
§ 4.1 Einfacher Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich diese rechtswidrig anzueignen.
§ 4.2 Schwerer Diebstahl
Diebstahl unter erschwerenden Umständen (z.B. Einbruch in gesicherte Gebäude, Diebstahl von Dienstfahrzeugen).
§ 5 Raub
§ 5.1 Raub
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache wegnimmt.
§ 6 Sachbeschädigung
§ 6.1 Einfache Sachbeschädigung
Die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum.
§ 6.2 Vandalismus
Großflächige oder vorsätzliche Zerstörung von öffentlichem oder privatem Eigentum.
§ 7 Widerstand gegen die Staatsgewalt
§ 7.1 Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wer einem Amtsträger (PD,MD) bei der rechtmäßigen Ausübung seiner Diensthandlung durch Gewalt oder Drohung Widerstand leistet.
§ 7.2 Betreten einer Sperrzone
Wer eine Sperrzone betritt ohne aufforderung
§ 7.3 Ausbruch
Wer aus einer Staatlichen einrichtung flieht oder versucht
§ 8 Flucht und Missachtung einer Anweisung
§ 8.1 Verweigerung der Anweisung
Die Nichtbefolgung einer rechtmäßigen Anweisung eines Amtsträgers.
§ 8.2 Flucht
Das aktive Entziehen aus einer polizeilichen Kontrolle oder Festnahme.
§ 8.3 Identitätsverweigerung
Das nicht Ausweisen bei einer Kontrolle.
§ 9 Finanzdelikte
§ 9.1 Besitz von Schwarzgeld
Der Besitz von nicht versteuertem Geld oder Geld aus kriminellen Handlungen (Markiertes Geld).
§ 9.2 Geldwäsche
Der Versuch, Schwarzgeld in legales Vermögen umzuwandeln (z.B. an der Wäscherei).
📜 Gesetz über Betäubungsmittel & Waffen
Teil 1: Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§ 1 Besitz und Erwerb illegaler Substanzen
§ 1.1 Geringe Menge (Vergehen)
Besitz unter 10 Gramm (Eigenbedarf).
§ 1.2 Handelsmenge (Verbrechen)
Besitz über 10 Gramm.
§ 2 Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln
§ 2.1 Herstellung (Produktion)
Wer illegale Substanzen herstellt oder gewinnt.
§ 2.2 Gewerbsmäßiger Handel
Wer Betäubungsmittel in gewerbsmäßigem Umfang veräußert.
Teil 2: Waffengesetz (WaffG)
§ 3.1 Illegaler Besitz (Vergehen)
Schlagstock,Schlagring
§ 3.2 Unerlaubter Waffenbesitz (Pistolen)
§ 3.3 Besitz "Schwere Feuerwaffen"
PDW, Tec-9, Navy Revolver etc.
Definition von legalen Kurzwaffen
1. Technische Merkmale
Als legale Kurzwaffe gelten halbautomatische Feuerwaffen für den einhändigen Gebrauch. Vollautomatische Waffen sind verboten.
Info: Nur Halbautomatik
2. Zugelassene Modelle
Zugelassen bei Originalzustand:
Standard Pistole, Baseballschläger, Billiardcue, Golfschläger, Taschenlampe.
Status: Legal
3. Registrierungspflicht
Muss bei Ammu-Nation erworben sein, gültige Seriennummer besitzen und auf Besitzer registriert sein.
Wichtig: Seriennummer Pflicht
§ 4 Führen und Gebrauch von Waffen
§ 4.1 Verdecktes Führen von nicht tödlichen Waffen
Das Führen einer nicht tödlichen Waffe (§ 3 Abs. 1) ohne gültige Genehmigung.
§ 4.2 Verdecktes Führen von Standard-Schusswaffen
Das Führen einer Pistole oder ähnlichen Schusswaffe (§ 3 Abs. 3) ohne gültige Genehmigung.
§ 4.3 Verdecktes Führen von Schweren Feuerwaffen
Das Führen einer Waffe der Kategorie "Schwere Feuerwaffen" (§ 3 Abs. 4).
§ 4.4 Waffenmissbrauch im Staatsgebiet
Das Abfeuern einer Waffe in bewohnten Gebieten ohne Notwehr.
⚠️ Terroristenstatus (Staatsfeind)
Sonderregelungen für die höchste Gefahrenstufe.
1. Definition und Vergabe
Der Status "Terrorist" (Staatsfeind) ist die härteste juristische Einstufung im Staate Vanity Life. Er wird verhängt, wenn eine Person oder Gruppierung gezielt versucht, die öffentliche Ordnung durch extreme Gewalt, Angst und Schrecken zu zerstören.
Entscheidung durch: Oberster Richter oder LSPD Leitung
2. Voraussetzungen
Der Status wird automatisch geprüft oder verhängt bei Verurteilungen gemäß Staatsschutzgesetz (StSG), insbesondere bei:
- Hochverrat oder Putschversuchen (§ 1.1 StSG)
- Landesverrat (§ 1.2 StSG)
- Organisierten, bewaffneten Angriffen auf Regierungseinrichtungen (§ 2.1 StSG)
- Geiselnahmen mit politischen Forderungen oder Todesfolge (§ 3 StGB in Verbindung mit terroristischen Motiven)
3. Rechtsfolgen und Sanktionen
Mit der Einstufung treten sofortige Sondermaßnahmen in Kraft:
A) Sicherheitsverwahrung: Höchstrafe in Sicherheitsverwahrung im Hochsicherheitstrakt.
B) Lizenzverlust: Permanenter Entzug aller Lizenzen (Führerschein, Waffenschein, Anwalt etc.).
C) Isolation: Kontaktverbot (Telefon/Besuch) kann verhängt werden.
Strafe erstes Antreffen: Höchststrafe (240 Monate, 200.000$)
Folgeantreffen (selber Tag): 90 Monate, 100.000 $
4. Exekutivmaßnahmen (Gefahr im Verzug)
Bei flüchtigen Personen mit Terroristenstatus gilt:
- Polizei darf sofort schwere Waffen (Langwaffen) einsetzen.
- Höchste Gefahrenstufe. Zugriff erfolgt ohne Vorwarnung bei Gefahr für Leib und Leben Dritter.
WARNUNG: Höchste Eskalationsstufe